Festlegung von Bezugswerten
Die Festlegung der Bezugswerte in der Qualitätssicherung radiologischer Systeme erfolgt in der Regel durch Konstanzprüfungen. Konstanzprüfungen dienen dazu, die technischen Parameter und die Bildqualität von Radiologiegeräten regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den spezifizierten Toleranzwerten entsprechen.
Bei der Konstanzprüfung werden Messungen an verschiedenen Messpunkten durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit des Geräts zu überprüfen. Die Messergebnisse werden anschließend mit den vom Hersteller vorgegebenen Toleranzwerten verglichen. Wenn die gemessenen Werte innerhalb der Toleranzwerte liegen, gilt das Gerät als konstant.
Die Bezugswerte für die Konstanzprüfung werden in der Regel bei der (Teil-)Abnahmeprüfung des Radiologiegeräts festgelegt. Dabei werden Messmittel von uns, des Betreibers oder gegebenenfalls auch des Herstellers verwendet, um die Bezugswerte zu ermitteln. Anschließend werden die Ergebnisse der Konstanzprüfung in einer Prüfdokumentation erfasst und ausgewertet.
Es ist wichtig, dass die Bezugswerte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Qualität der Bildgebung auf einem konstant hohen Niveau bleibt.
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Justin Seitz
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