Artefaktprüfung und Gleichförmigkeit
Gemäß der Qualitätssicherungs-Richtline (QS-RS) müssen Speicherfolien in der Regel ab dem 3. Jahr nach der Inbetriebnahme eines Film-Folien-Systems jährlich auf Artefaktfreiheit und Gleichförmigkeit überprüft werden. Auch wenn die sogenannten Kassetten nach und nach durch digitale Systeme ersetzt werden, bleibt die Artefaktprüfung ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen.
Artefakte auf Speicherfolien sind z.B. Defekte, die die optische Beurteilung des Röntgenbildes erheblich beeinflussen können und damit zu fehlerhafter Befundung führen können. Dazu zählen z.B. Kratzer, Ablösungen der Folien, Verschmutzungen
Wir übernehmen neben der gewissenhaften Durchführung der Prüfung für große und kleine Einrichtungen die Überwachung der Fristen und die Dokumentation der Ergebnisse. Ebenso können wir die jährliche Kalibrierung der Detektoren übernehmen.
Die Überprüfung auf Artefaktfreiheit bietet folgende Vorteile:
- verbesserte Bildqualität, dadurch Vermeidung von Fehlinterpretationen
- erhöhte Diagnosegenauigkeit
- erhöhte Patientensicherheit
- Vermeidung unnötiger Wiederholungsaufnahmen
Insgesamt verbessert die Überprüfung auf Artefaktfreiheit bei Röntgenfilmen und -folien die diagnostische Genauigkeit, reduziert Risiken und optimiert den gesamten Bildgebungsprozess.
Qualitätsrichtlinie Röntgendiagnostik 2024 (QS-RL 2024):
3.19 Artefakte und Gleichförmigkeit
Bei allen verwendeten Bildempfängern (Film-Folien-Systeme, Speicherfolien, Flachdetektoren, Bildverstärker) ist jährlich eine Prüfung auf Artefaktfreiheit und Gleichförmigkeit im Rahmen der Konstanzprüfung durchzuführen. Diese Prüfung beinhaltet die Prüfung der gesamten Aufnahmekette auf Artefakte bzw. Gleichförmigkeit. Die Aufnahmen und die Ergebnisse der Prüfung sind nach § 117 Absatz 1 StrlSchV unverzüglich zu dokumentieren.
Hinweise:
Bestimmungen für die Durchführung und die Auswertung können aus der ZVEI-Information Nr. 12 [19] entnommen werden.
Die Anforderungen an die Prüfung auf Artefaktfreiheit und Gleichförmigkeit kann durch die regelmäßige Kalibrierung des Flachdetektors erfüllt werden.
Bei Mammographieeinrichtungen ist die Prüfung der Artefaktfreiheit und Gleichförmigkeit bereits in den täglichen und jährlichen Konstanzprüfungen enthalten, wenn nicht anders durch die zuständige Behörde festgelegt.