Haben Sie Fragen? 07247 / 947589

Strahlenschutzverordnung

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die den Schutz von Menschen und Umwelt vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung regelt.

Sie setzt die Vorgaben des Atomgesetzes und der Richtlinien der Europäischen Union um und enthält konkrete Vorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Strahlungsquellen und Strahlenanwendungen in Medizin, Industrie und Forschung. Ziel der Strahlenschutzverordnung ist es, Risiken durch ionisierende Strahlung für den Einzelnen und die Allgemeinheit auf ein vertretbares Maß zu begrenzen und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die Strahlenschutzverordnung gilt für alle Personen und Einrichtungen, die ionisierende Strahlung erzeugen, anwenden oder damit umgehen.

Zurück

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Website zu verbessern und Ihnen maßgeschneiderte Inhalte bieten zu können, verwenden wir Cookies – bitte stimmen Sie der Nutzung zu, um fortzufahren.

C-Bögen – digitale und analoge Radiographie – Fluoroskopie – Angiographie – Mammographie –
Röntgenschutzkleidung – Computertomographie – Volumentomographie

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close