Strahlenschutzverordnung
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die den Schutz von Menschen und Umwelt vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung regelt.
Sie setzt die Vorgaben des Atomgesetzes und der Richtlinien der Europäischen Union um und enthält konkrete Vorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Strahlungsquellen und Strahlenanwendungen in Medizin, Industrie und Forschung. Ziel der Strahlenschutzverordnung ist es, Risiken durch ionisierende Strahlung für den Einzelnen und die Allgemeinheit auf ein vertretbares Maß zu begrenzen und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Die Strahlenschutzverordnung gilt für alle Personen und Einrichtungen, die ionisierende Strahlung erzeugen, anwenden oder damit umgehen.